Häufige Fragen
Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen — unabhängig von Empfehlungen der gegnerischen Versicherung.
Wer bezahlt das Gutachten?
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers alle Gutachterkosten vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten.
Warum ist DAkkS-Akkreditierung entscheidend?
Nur wenn die Zertifizierungsstelle selbst DAkkS-akkreditiert ist, sind Gutachten vor Gericht und gegenüber Versicherungen vollständig belastbar und anerkannt.
Darf ich den Schaden auszahlen lassen?
Ja — fiktive Abrechnung ist möglich. Die Schadenshöhe wird netto (ohne MwSt.) ausgezahlt, ohne dass Sie das Fahrzeug reparieren müssen.
Warum reicht kein Kostenvoranschlag?
Kostenvoranschläge enthalten keine Beweissicherung, keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keinen Restwert — sie sind nicht beweiskräftig und nicht prozessfähig.
Wann sollte ich einen Kfz-Gutachter einschalten?
Bei einem unverschuldeten Unfall empfiehlt sich die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, sobald mehr als ein ganz geringfügiger Bagatellschaden im Raum steht oder der Schadenumfang nicht eindeutig erkennbar ist.
Was wird in einem Unfallgutachten ermittelt?
Je nach Schadenbild werden unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer und die technische Schadensplausibilität bewertet.
Kommt der Gutachter auch nach Esslingen, Stuttgart und Umgebung?
Ja. Die Begutachtung ist mobil möglich — bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs im Raum Stuttgart, Esslingen, Denkendorf und der umliegenden Region.