Wissen & Orientierung

Fachwissen verständlich erklärt.

Diese Wissensseite bündelt zentrale Themen aus Fahrzeugbewertung, Schadenregulierung und Sachverständigenpraxis – von Begriffsdefinitionen bis zu Ihren konkreten Rechten nach einem Unfall.

164 Inhalte
Nach dem UnfallWas Ihnen zusteht – und wie Sie es durchsetzen.
BewertungMarktwert, WBW, Restwert und Minderwert sauber unterscheiden.
LexikonBegriffe von 130%-Grenze bis Zweitgutachten schnell finden.
Ihre Rechte als Geschädigter

Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht.

Die meisten Geschädigten kennen nur einen Bruchteil ihrer Ansprüche. Diese Übersicht zeigt, worauf Sie als Unfallgeschädigter Anrecht haben.

Ihr Recht

Freie Gutachterwahl

Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) dürfen Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Nur bei einem Kaskoschaden sind Sie an den Vertrag gebunden. Der Versicherungsgutachter arbeitet im Interesse der Versicherung – ein unabhängiger Gutachter arbeitet für Sie.

Ihr Recht

Gutachten kostenlos bei Fremdverschulden

Liegt mehr als ein Bagatellschaden vor (ab ca. 750 Euro Reparaturkosten), muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachtenkosten vollständig übernehmen. Bei einem Bagatellschaden unter dieser Grenze genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Ihr Recht

Anwaltskosten trägt die Gegenseite

Reagiert die gegnerische Versicherung nicht oder kürzt sie Schadenspositionen, dürfen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Dessen Kosten gelten als Sachfolgeschaden und sind vom Unfallverursacher zu ersetzen. Bei einer Rechtsschutzversicherung ist dies besonders einfach durchzusetzen.

Ihr Recht

Fiktive Abrechnung – Auszahlung ohne Reparatur

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie können sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen und das Geld anderweitig verwenden. Die Haltefrist beträgt 6 Monate – in dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht verkauft werden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die fiktive Abrechnung nicht möglich.

Ihr Recht

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen gleicher Klasse auf Kosten der gegnerischen Versicherung – oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld (je nach Fahrzeugklasse 23–175 Euro pro Tag). Beides kann nicht kombiniert werden.

Ihr Recht

Merkantile Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser bleibende Wertverlust heißt merkantiler Minderwert und ist als eigene Schadensposition zu erstatten. Bei Neufahrzeugen kann er schnell mehrere hundert Euro betragen.

Ihr Recht

Schmerzensgeld bei Personenschäden

Bei körperlichen Verletzungen durch den Unfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 BGB. Die Höhe ist einzelfallabhängig und richtet sich nach Art, Dauer und Schwere der Verletzung. Hinzu können Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten kommen.

Ihr Recht

Kostenpauschale für Ihren Aufwand

Für den Mehraufwand durch Telefonate, Behördengänge und Schriftverkehr im Rahmen der Schadenregulierung steht Ihnen eine Kostenpauschale von derzeit ca. 25 Euro zu. Dieser Betrag wird zusätzlich zu allen anderen Schadenspositionen erstattet.

Gutachten statt Unsicherheit

Sie möchten einen Schaden fachlich einordnen lassen?

Ein kurzer Anruf genügt. Wir klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wie die nächsten Schritte aussehen.